Kita-Beirat
Ziel des Beirates ist die Findung eines von den Gruppen getragenen Konsenses in grundsätzlichen Angelegenheiten, die die strukturellen Grundlagen der Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit sowie der Angebotsstruktur der Tageseinrichtung zum Gegenstand haben.
Eine wesentliche Voraussetzung für einen guten Beirat ist die Bereitschaft aller Gruppen zur gegenseitigen Akzeptanz unterschiedlicher Kompetenzen und Sichtweisen, die in einem offenen Diskurs auf Augenhöhe unter Berücksichtigung der Trägerhoheit in die Arbeit des Beirats eingebracht werden. Dabei hat die Fachkraft für Kinderperspektiven (FaKiP) eine besondere Bedeutung, in dem sie die Interessen der Kinder im Beirat vertritt. Hierzu erfasst die FaKiP mit geeigneten Beteiligungsmethoden die individuellen Meinungen und Perspektiven der Kinder. Die Beteiligten berücksichtigen in diesem Diskurs gemeinschaftlich die im pädagogischen Alltag gewonnenen Perspektiven der Kinder.
Der Beirat setzt sich wie folgt zusammen:
a zwei Mitglieder als Vertretung des Trägers der Tageseinrichtung;
b ein Mitglied als Vertretung der Leitung der Tageseinrichtung;
c zwei Mitglieder als Vertretung der pädagogischen Fachkräfte;
d zwei Mitglieder als Vertretung der Elternschaft; sowie
e eine pädagogische Fachkraft für die Kinderperspektiven als beratendes Mitglied.
Die Stimmanteile dieser Gruppen ergeben sich unabhängig von der Anzahl der Mitglieder aus der jeweils geltenden Fassung des KiTaG.
Aus: (Brauer-Schwarzer, D., Gröning, K., Klein, I., Schneider, P., Pohlmann, U., Battke, A., . . . Normann, S. (2021). Handreichung zum Kita-Beirat. Koblenz, Rheinland-Pfalz: Institut für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit.